FRISURENHANDWERK
ECHTHAARVERLÄNGERUNGEN
Was unterscheidet Hairdreams Hair Creations von herkömmlichen „Extensions“?
Zum einen die einzigartige, unvergleichliche Haarqualität = 100% europides Echthaar. Zum anderen die von Hairdreams patentierten Systeme, die Ihnen unsichtbar und unspürbar beliebige, natürliche Haarlänge und -fülle ermöglichen.
Entscheidende Voraussetzungen für attraktive, natürlich aussehende Echthaar-Kreationen sind eine optimale Qualität der verwendeten Haare und eine ausreichende
Vielfalt an Farben, Längen und Strukturen. Alles typische Merkmale der Premium-Marke Hairdreams. Hairdreams-Haare zeichnen sich durch gesunden, strahlenden Glanz, brillante, haltbare Farben und
natürliche Sprungkraft und Elastizität aus - 100% Echthaar.
Hairdreams verarbeitet ausschließlich die besten und hochwertigsten europieden Rohhaare. Daraus entstehen in aufwendigen Sortier- und Veredelungsverfahren Haarverlängerungen und Echthaarprodukte mit dem typischen, natürlichen Glanz, der Elastizität und der Sprungkraft, die echte Hairdreams Haare auszeichnen.
Mit den 3 Haarqualitäten 5 Sterne, 7 Sterne und Imperial* erfüllt Hairdreams die Ansprüche von Stylisten und Kundinnen.
Insbesondere die Spitzenhaarqualitäten "7 Sterne" und "Imperial" sind qualitativ unübertroffen und genießen einen legendären Ruf bei Friseuren und Kundinnen auf der ganzen Welt.
*) Die exklusive IMPERIAL HAAR QUALITÄT wurde von den Stylisten der Hairdreams Couture Salons entwickelt und ist nur dort erhältlich.
Höchste, absolut perfekte Haarqualität ist bei Hairdreams oberstes Gebot. Daher wird jede einzelne Haarsträhne nach strengen Qualitätskriterien in aufwendiger Handarbeit hergestellt.
Bei den Spitzenqualitäten „7 Sterne“ und "Imperial"* wird gar jedes Haar einzeln von Hand verlesen und sortiert. Nur die besten und gesündesten Haare haben eine Chance, zu einer Original „Hairdreams-Hair Creation“ zu werden.
Mit der gleichen Sorgfalt wird jede Haarlieferung beim Verlassen des Hauses Hairdreams nochmals genauestens kontrolliert. Hairdreams garantiert, dass bei korrekter Pflege die Qualität der Hairdreams-Haare über die gesamte Trageperiode erhalten bleibt.**
Für den seltenen Fall, dass es doch einmal etwas zu beanstanden gibt, dient Ihr Hairdreams Qualitäts-Zertifikat als Beleg für etwaige Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen.**) Voraussetzung für Garantieansprüche ist die regelmäßige Nachsorge beim Hairdreams-Partner und die Verwendung der geeigneten Hairdreams-Pflegeprodukte gemäß Hairdreams-Pflegepass.
Hairdreams Haare der 5 Sterne Qualität werden aus ausgesuchten, dunklen Rohhaaren hergestellt.
Zur Erzielung des gewünschten Farbtons werden diese Haare in einem aufwendigen 24-stündigen Verfahren auf schonende Weise aufgehellt und dann eingefärbt.
Eigenschaften:
Die Hairdreams 5 Sterne Qualität erkennen Sie an dem Hairdreams 5 Sterne Garantie-Kärtchen.
Hairdreams Haare der 7 Sterne Qualität werden aus besonders hochwertigen Rohhaaren europiden Typs mit natürlichen Farbgebungen von Schwarz bis Blond
hergestellt.
Diese Haare werden in aufwendiger Handarbeit nach Farben selektiert und später nur noch um maximal 1 Tonhöhe an den Zielfarbton angepasst. Eigenschaften:
Die Hairdreams 7 Sterne Qualität erkennen Sie an dem grauen Hairdreams 7 Sterne Garantie-Kärtchen.
In einer Untersuchung der Universität Aachen wurde die überragende Qualität von Hairdreams-Haaren eindrucksvoll belegt.
In einem Vergleich mit Haaren einer preisgünstigen Mitbewerbermarke zeigte sich, dass die Haare von Hairdreams praktisch zu 100 % aus gesunden bzw. normalen Haaren mit komplett geschlossener Oberfläche bestehen, die sich durch perfekten Glanz und natürliche Elastizität auszeichnen.
Die Mitbewerber-Haarprobe bestand demgegenüber fast ausschließlich aus Haaren, bei denen die Oberfläche stark geschädigt oder sogar aufgrund von starken chemischen Behandlungen verätzt beziehungsweise geplatzt war. Dies ist für die Qualität einer Haarverlängerung von immenser Bedeutung, da Haare ohne intakter Oberfläche über weniger Glanz und Sprungkraft verfügen und besonders leicht verfilzen.
Teilnahmebedingungen FRISURENHANDWERK LÜBECK - Hairdreams-Gewinnspiel
Mit der Teilnahme an unserem Gewinnspiel werden die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen akzeptiert:
Das Gewinnspiel ist eine befristete Aktion der Firma Frisurenhandwerk Lübeck, Dagmar Höntzsch, Ratzeburger Allee 53a in 23562 Lübeck, (in weiterer Folge Frisurenhandwerk Lübeck).
Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. FRISURENHANDWERK LÜBECK behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Instagram. Es wird weder von Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert. Den Teilnehmern entstehen gegenüber Instagram aus der Teilnahme am Gewinnspiel keinerlei Ansprüche. Ansprechpartner für Anfragen ist ausschließlich FRISURENHANDWERK LÜBECK.
Durchführungszeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 01.06.2023 um 12.00 Uhr und endet am 16.06.2023 um 12.00 Uhr.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte von FRISURENHANDWERK LÜBECK, involvierte Agenturen, Lieferanten und sonstiger Partner sowie deren Angehörige.
Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist, dass die Teilnahmebedingungen anerkannt werden. Die Teilnahmebedingungen werden anerkannt und akzeptiert, indem der Teilnehmer dem Instagram Kanal von FRISURENHANDWERK LÜBECK (https://www.instagram.com/frisurenhandwerk.luebeck) folgt, den Gewinnspielpost liked sowie in einem Kommentar seine/ihre Haarfarbe verrät und einen anderen Instagram User markiert.
Die Teilnahme ist unentgeltlich und unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Eine Person ist nur einmal teilnahmeberechtigt.
Besteht Anlass zur Vermutung, dass gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder falsche, unleserliche, betrügerische oder sonstige ungültige bzw. unzulässige Informationen bereitgestellt wurden bzw. dass durch technische Manipulation versucht wurde, die Anmeldung zu beeinflussen, behält sich coiifeurmarketa das Recht vor, Teilnehmer von der Verlosung und vom Gewinnspiel auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel kann der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet.
FRISURENHANDWERK LÜBECK behält sich vor, Kommentare/Posts/Markierungen nach eigenem Ermessen zu löschen. Insbesondere behält sich FRISURENHANDWERK LÜBECK das Recht vor Kommentare/Posts/Markierungen, die gegen die allgemeinen Verhaltensregeln und/oder gegen die Instagram-Richtlinien verstoßen, zu löschen. Für den Fall, dass Kommentare/Posts/Markierungen von FRISURENHANDWERK LÜBECK mit begründetem Anlass gelöscht wurden, behält sich FRISURENHANDWERK LÜBECK das Recht vor, die entsprechenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
Haftungsausschluss
FRISURENHANDWERK LÜBECK haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Verlosung, am Gewinnspiel oder der Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches von FRISURENHANDWERK LÜBECK zu vertreten ist.
Für Datenverluste insbesondere bei der Datenübertragung und andere technische Defekte übernimmt FRISURENHANDWERK LÜBECK keine Haftung.
FRISURENHANDWERK LÜBECK haftet generell nicht für die Richtigkeit sämtlicher Angaben, insbesondere dann nicht, wenn sie durch technische Fehler, Übertragungsverluste, Eingriffe von Dritten oder höhere Gewalt verändert oder verfälscht wurden. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Wiedergutmachung, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber FRISURENHANDWERK LÜBECK.
Gewinn
Der/die Gewinner*in erhält eine Haarverlängerung im Gesamtwert inkl. Einarbeitung bis max. 800 EUR (in Worten: Achthundert), im Salon FRISURENHANDWERK LÜBECK (insgesamt 1 Gewinner*in auf Instagram)
FRISURENHANDWERK LÜBECK wird den/die Gewinner*in kontaktieren.
Ermittlung der Gewinner
Unter allen Teilnehmern wird ein Gewinner/in gezogen und schriftlich, telefonisch, per Email oder per Instagram Privatnachricht verständigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Eine Auszahlung des Gewinns, z.B. in bar, in Sachwerten oder die Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.
Datenschutz
Der Teilnehmer des Gewinnspiels erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Teilnahme am Gewinnspiel sowie zur Zusendung von Werbeaktionen bei der Firma FRISURENHANDWERK LÜBECK gespeichert werden. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an andere Unternehmen, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, findet nicht statt. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch Schreiben an Firma FRISURENHANDWERK LÜBECK, Dagmar Höntzsch, Ratzeburger Allee 53a in 23562 Lübeck per Email an verwaltung@frisurenhandwerk-luebeck.de widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Nutzung des Foto- und/oder Filmmaterials
Der Gewinnspielteilnehmer räumt der FRISURENHANDWERK LÜBECK an den von ihm bekannt gegebenen Beiträgen und/oder Medien („Material“) sämtliche Werknutzungsrechte ein wie folgt:
An bekanntgegebenen Beiträgen und/oder Medien des Gewinnspielteilnehmers wie oben beschrieben, erwirbt FRISURENHANDWERK LÜBECK alle Rechte, welcher Rechtsnatur nach derzeitiger oder künftiger Rechtslage (nach inländischer, ausländischer und/oder internationaler Rechtsordnung) auch immer, insbesondere alle Eigentums- und Immaterialgüterrechte. Diese Rechtseinräumung ist ausschließlich.
FRISURENHANDWERK LÜBECK hat daher insbesondere die unwiderruflichen, ausschließlichen, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkten (weltweiten) Werknutzungsrechte an diesen Leistungen, insbesondere zur gänzlichen und/oder teilweisen Verwertung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Weiterentwicklung, Sendung, unkörperlichen Wiedergabe und jeder sonstigen derzeit oder künftig möglichen Nutzung (gleichgültig ob heute schon bekannt), beispielsweise auch im Internet oder sonstigen neuen Medien. FRISURENHANDWERK LÜBECK ist insbesondere auch berechtigt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Sublizenzen zu erteilen bzw. Werknutzungsrechte und/oder Werknutzungsbewilligungen einzuräumen sowie diese Rechte selbst oder durch Dritte auszuüben. Eine Nutzungsverpflichtung besteht für FRISURENHANDWERK LÜBECK nicht. Eine Nennung des Urhebers oder des Teilnehmers ist nicht erforderlich.
Der Gewinnspielteilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass dieser im Falle des Gewinns des gegenständlichen Gewinnspiels im FRISURENHANDWERK LÜBECK Newsletter mit Foto und dem Instagram Namen genannt wird.
Der Teilnehmer stellt sicher und garantiert gegenüber FRISURENHANDWERK LÜBECK, Inhaber aller erforderlichen Rechte an Beiträgen und/oder Medien zu sein.
Der Teilnehmer stellt FRISURENHANDWERK LÜBECK von Ansprüchen Dritter frei, die gegen FRISURENHANDWERK LÜBECK aus der Verletzung von Rechten Dritter durch die Bekanntgabe/Teilnahme (z.B. durch rechtsverletztende Kommentare oder durch die rechtswidrige Verwendung des hochgeladenen Fotos) entstehen.
Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das deutsche Recht maßgebend. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gleichsam ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Lübeck zuständig.
Der Begriff „Teilnehmer“ und ähnliche Begriffe sind geschlechtsneutral zu verstehen.